Archiv für KFZ-Versicherung

Die Kasko-Versicherung bei Autoteile-Diebstahl

In jüngster Zeit kommt es immer öfters vor, dass Diebe es nicht auf das ganze Auto, sondern nur auf einzelne Teile wie Navigationsgeräte oder Radios abgesehen haben. Nach dem Diebstahl einzelner Teile stellt sich dann die Frage, was dabei durch die Versicherung abgedeckt ist. Grundsätzlich ist der Diebstahl von Autoteilen ein Fall für die Teilkasko. Allerdings kann sich der Umfang des Versicherungsschutzes je nach gewähltem Tarif zum Teil deutlich unterscheiden. Dies gilt sowohl für die Tarife verschiedener Versicherungen wie auch innerhalb derselben Gesellschaft. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung die jeweiligen Vertragsbedingungen immer sehr genau ansehen.

Vom Grundsatz her übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für solche Autoteile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Zudem müssen die Teile auf der “Liste der mitversicherten Teile” zur Teilkaskoversicherung aufgeführt sein. Versichert sind in der Regel fest eingebaute Navigationsgeräte, CD-Wechsler, Lautsprecher oder Leichtmetallräder. Bei den meisten Versicherungen gelten für Autoteile bestimmte finanzielle Obergrenzen. Ein gängiger Betrag hierfür sind 2500 Euro. Schäden werden dann nur bis zu diesem Höchstbetrag erstattet. Die Teilkaskoversicherung hat beim Diebstahl von Autoteilen zumeist noch einen weiteren Haken. So wird in der Regel nur der Zeitwert der entwendeten Gegenstände erstattet.

Bei Teilen, die schon ein oder zwei Jahre alt sind, ist dies oftmals nur die Hälfte. Bestimmte Autoteile wie Dachkoffer oder Tuningkits sind nur gegen einen separaten Aufpreis zu versichern. Wer diesen nicht bezahlt, erhält bei einem Diebstahl keine Kosten erstattet. Wer nachträglich Teile in seinem Fahrzeug einbaut, muss dies unbedingt der Versicherung melden. Diese werden dann der bereits vorhandenen Teileliste hinzugefügt. Sollte sich der Versicherungsbeitrag durch den späteren Einbau der Teile erhöhen, so erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Mitteilung.

Sich im Fahrzeug befindliche lose Gegenstände sind durch die Teilkasko generell nicht mitversichert. Dies gilt beispielsweise für Gepäck, Handys oder transportable Navigationsgeräte. Diese Gegenstände lassen sich eventuell über eine separate Gepäckversicherung absichern. Teilweise bieten die Gesellschaften auch die Möglichkeit, sich im Auto befindliche Gegenstände über die Hausratversicherung zu versichern. Ausnahmen gelten in der Regel für Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben sind wie Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten oder serienmäßig vorhandenes Werkzeug. Diese Sachen sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Voraussetzung für die Übernahme eines Schadens ist, dass der Fahrer sein Fahrzeug bei Verlassen entsprechend abschließt. Geschieht dies nicht, lehnt die Versicherung eine Erstattung des Schadens zumeist ab. Allerdings hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil jüngst festgelegt, dass die Versicherung bei Nichtabschließen des Fahrzeugs die Erstattung nicht generell ablehnen darf. Nach Auffassung des Gerichts ist dabei entscheidend, wo sich das Fahrzeug befindet. So können Fahrzeughalter in einer ländlichen Gegend, das Fahrzeug auch kurzfristig verlassen ohne dieses abzuschließen, ohne dass sie dadurch den Versicherungsschutz verlieren.

Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Mit dem Abschluss einer Kfz-Versicherung bindet sich der Versicherungsnehmer vertraglich für ein Jahr an die Versicherungsgesellschaft. Während der Vertragslaufzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Kündigung. Erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit kann gekündigt werden. Aber Ausnahmen bestätigen auch hierbei die Regel.

Bei Prämienerhöhung steht dem Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht zu

So kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht bei einer Autoversicherung Gebrauch machen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Der Versicherungsnehmer kann in dem Fall sofort nach Erhalt der Mitteilung das Recht der Sonderkündigung in Anspruch nehmen, die direkt nach Erhalt der Mitteilung oder ab dem Inkrafttreten der Prämienerhöhung wirksam wird. Ebenso ist bei einer Leistungsminderung ohne einhergehende Prämiensenkung eine Sonderkündigung gesetzlich zulässig. Eine Sonderkündigung ist wiederum nicht möglich, wenn der Versicherer mit der Prämienanhebung gleichzeitig auch den Leistungsumfang erhöht, da kein Schaden für den Versicherungsnehmer entsteht.

Auch der Versicherer kann das Sonderkündigungsrecht nutzen

Aber nicht nur der Versicherungsnehmer kann in bestimmten Fällen ohne Frist während der Laufzeit den Vertrag kündigen. Im Schadensfall beispielsweise haben beide Parteien das Recht den Vertrag zu beenden. Hält sich jedoch der Versicherungsnehmer nicht an die Obliegenheiten oder verletzt sie, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, aber gesetzlich bedingt nicht verklagen. Ist einmal vom Sonderkündigungsrecht – unabhängig ob seitens des Versicherers oder des Versicherungsnehmers – Gebrauch gemacht, ist das Fahrzeug nicht mehr versichert. Allerdings besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Kfz-Versicherung. Besteht diese nicht, ist das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Deshalb ist es ratsam, bereits während des Kündigungsverfahrens nach einem neuen Versicherer zu schauen. Das meiste hier erläuterte gilt übrigens auch bei Yachtversicherungen, nur ist diese nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Rabattmöglichkeiten für die Autoversicherung!

Jedes Auto benötigt eine KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Rabattmöglichkeiten für die KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Die Wechselsaison für die KFZ-Versicherung ist aktuell in vollem Gange. Die Zeitschrift “Finanztest” hat ermittelt, dass Einsparungsmöglichkeiten von über 900 Euro möglich sind! Einige Versicherungsgesellschaften bieten Sonderrabatte unter bestimmten Bedingungen an, durch die Sie die Beiträge für ihre Autoversicherung weiter senken können. Hier sind einige individuellen Einsparungsmöglichkeiten bzw. Rabattmöglichkeiten aufgeführt, die zu einer Beitragsreduzierung führen können:

  1. Kfz-Versicherungstarife mit Werkstattbindung: Wenn man eine Autoversicherung mit Werkstattbindung wählt, so ist man bei einem Schaden dazu verpflichtet, dass die Reperatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt durchgeführt wird, die vom Versicherer festgelegt wird. Als Gegenleistung senkt die Versicherungstarif die Versicherungsprämie für die Autoversicherung.
  2. Kein Versicherungswechsel in den vergangenen 2 Jahren: Die Versicherungsgesellschaft kann einen Rabatt gewähren, wenn man seine Autoversicherung in den vergangenen zwei Jahren nicht gewechselt hat.
  3. Besitzer einer Bahncard: Wer eine Bahncard besitzt bekommt die Kfz-Versicherungstarife von einigen Gesellschaften reduziert. Das selbe gilt für Besitzer einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr.
  4. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr: Für Mitglied der freiwilligen Feuerwehr reduzieren einige Versicherungsgesellschaften die zu zahlenden Beiträge für die Autoversicherung.
  5. Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr: Wer eine Jahreskarte für den öffentlichen personen Nahverkehr hat, der bekommt bei einigen Versicherern einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung.
  6. Mitgliedschaft in einem Automobilclub: Auch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann dazu führen, dass ihnen ein Rabatt auf ihre Autoversicherung gewährt wird. Wer also Mitglied beim ADAC, AvD oder AcV etc. ist, der sollte dies an entsprechender Stelle angeben.
  7. Immobilienbesitzer, die ihre Wohngebäudeversicherung bei der gleichen KFZ-Versicherung abschließen, erhalten einen Rabatt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesen Rabatt auf die KFZ-Versicherung auch in Verbingung mit anderen Versicherungen an.
  8. Wenn alle Personen, die das Fahrzeug fahren, über 23 Jahre alt sind, dann gewähren einge Versicherungen einen Preisnachlass, da sie davon ausgehen, dass keine Fahranfänger das Auto nutzen.
  9. Für Fahrzeuge die in der Nacht in einer abgeschlossenen Garage stehen, gibt es einen Rabatt auf die Autoversicherung.
  10. Für die Versicherung eines Zweitwagens bieten die Versicherungsgesellschaften in der Regel einen günstigeren Versicherungstarif an. Einigen Gesellschaften ist es dabei auch egal, wo das Erstfahrzeug versichert ist.

Neuerungen in der Autoversicherung für 2012: Typ- und Regionalklassen

Nach dem einige Versicherer bereits Neuregelungen bei den Schadenfreiheitsrabatten vorgenommen haben und dabei unter anderem den Rabattretter gestrichen haben, stehen noch weitere Änderungen für 2012 vor der Tür. Gerade wenn man mit dem Gedanken spielt seine Kfz-Versicherung zu wechseln, sollte man sich gut Informieren, da es neben den Änderungen bei SF-Klassen auch Änderungen bei den Typklassen und Regionalklassen in 2012 gibt.

Änderungen bei der Kfz-Versicherung 2012 (Bild: © auto-im-vergleich.de  / pixelio.de)

Änderungen bei der Kfz-Versicherung 2012 (Bild: © auto-im-vergleich.de / pixelio.de)

In der Typklasse wird zwischen Kleinwagen-, Mittelklasse- und Oberklasse differenziert und eine Klassifizierung erfolgt nach Wiederverkaufswert, Beliebtheit und Diebstahlhäufigkeit. Jährlich wird die Typklasse eines Autos neu ermittelt. Wenn ein Automodell besonders häufig in einen Unfall verwickelt war, so wird dieses Modell so hat dies einen negativ Einfluss auf die Typklasse. Für den Halter des Pkws bedeuten solche Änderungen einen Anstieg seiner Kfz-Versicherung. Um seine Typklasse zu ermitteln kann man auf das Typklassenverzeichnis des GDVs unter www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis zurückgreifen.

Die Regionalklasse beeinflusst ebenfalls die Höhe der Versicherungsprämie für die Autoversicherung. Die Klassifizierung erfolgt auf Basis der regionalen Unfallstatistik, den Straßenverhältnissen in der Region, der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge und der durchschnittlichen Anzahl von leistungsstarken bzw. leistungsschwachen Fahrzeugen. Durch die Regionalklassen werden Regionen mit besonders hoher Unfallrate oder besonders hoher Diebstahlrate ermittelt. Mit Hilfe der Regionaldatenbank der GDV (www.gdv.de/regionaldatenbank/) kann man schnell die Regionalklasse seines Wohngebiets ermitteln. Der GDV hat für 2012 die Regionalstatistik für die Regionalklassen im gesamten Bundesgebiet bereits veröffentlicht. Demnach werden Autofahrer im Landkreis Garmisch-Patenkirchen (Bayern) in die Regionalklasse 11, also sehr hoch eingestuft, was die Beiträgshöhe für die Autoversicherung ansteigen lääst. In eine besonderes niedrige Regionalklasse werden Autofahrer in Ost-Prignitz-Ruppin (Brandenburg) eingestuft. Dort kann man seine Kfz Versicherung wesentlich günstiger bekommen.

Kfz-Versicherung: Neuerungen bei dem Schadenfreiheitsrabatt!

Seit Jahrzehnten galt für die Kfz-Versicherung die recht einfache Faustregel: Je länger man unfallfrei am Straßenverkehr teilnimmt, umso günstiger werden die Beiträge für die Autoversicherung. Für Autofahrer, die eine besonders lange Zeit an keinem Unfall beteilgt waren, gab es dann sogar noch den “Rabattretter”, der einem einen Unfallfall erlaubt, ohne in der Schadenfreiheitsklasse wieder hochgestuft zu werden.

Auswirkungen der Änderungen bei den Schadenfreiheitsklassen

Der Rabattretter wird nun im Rahmen der Neugestaltung der Schadenfreiheitsklassen wegfallen. Als Alternative bieten einige Versicherungsanbieter einen Rabattschut an. Dieser erhöht allerdings die Beitragshöhe für die Autoversicherung und wird bei einem Versicherungswechsel nicht berücksicht. Das führt dazu, dass ein Schaden der vom Rabattschutz abgefangen wurde, bei einem Versicherungswechsel vom neuen Versicherungsanbieter nicht berücksichtigt wird und man in einer höheren Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Neuerungen bei den SF-Klassen (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Neuerungen bei den SF-Klassen (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Eine weitere Änderung ist die Anpassung der Untergrenze innerhalb der Prämienhöhe –
diese wird von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Auch die Untergrenze für die SF-Klassen wurden angepaßt: Bisher bildete 25 unfallfreie Jahre (SF25) die Untergrenze – nun gilt des 35 Jahre (SF 35) unfallfrei am Straßenverkehr teilzunehmen. Auch die Obergrenzen der Versicherungsbeiträge wird nach unten angepasst. Bisher betrug diese bis zu 245 Prozent – nun wird sie auf bis zu 94 Prozent reduziert. Davon profitieren insbesondere Fahranfänger.

Ab wann gelten die Neuerungen bei dem Schadenfreiheitsrabatt?

Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, die Kfz-Versicherung zu wechseln, der sollte auf jeden Fall einen Blick auf seine aktuelle Schadenfreiheitsklasse werfen und die Neuerungen bei den Schadenfreiheitsrabatten beachten. Die Allianz hat die Änderungen bereits umgesetzt und die meisten anderen großen Versicherungsgesellschaften werden noch nachziehen. Wenn man aktuell eine niedrige Schadenfreiheitsklasse hat, kann es günstiger sein seinen alten Vertrag zu behalten. Insbesondere wenn es zum Schadensfall kommt, kann der Prämienvorteil schnell futsch sein. Aber nicht alle Versicherungsgesellschaften möchten die Neuerungen umsetzten, so möchte die Gothar und die Axa erstmal alles so lassen wie es ist. Dadurch werden Vergleiche der verschiedenen Kfz-Versicherungen noch schwieriger und undurchsichtiger.

Bis Ende November die KFZ-Versicherung wechseln und richtig sparen!

Jedes Auto benötigt eine KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Jedes Auto benötigt eine KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Am 30.11. ist der Stichtag, bis dahin kann man noch seine KFZ-Versicherung kündigen und dann zum 1. Januar 2012 in einen günstigeren Versicherungstarif wechseln. Um den günstigsten KFZ-Versicherungstarif zu finden, ist es sehr empfehlenswert einen KFZ-Vergleichsrechner zu nutzen. Bei der Berechnung sollte man allerdings genau drauf achten, welche Aspekte der ermittelte Versicherungstarif auch beinhaltet. Denn nicht alle Tarife beinhalten automatisch den gleichen Versicherungsschutz. Einige Versicherungsgesellschaften beschränken ihren Versicherungsschutz beispielsweise auf EU-Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich genau die Versicherungsbedingungen zu betrachten und vor dem Abschluss der KFZ-Versicherung abzuwägen, ob man in Länder fahren möchte, die nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Einige Versicherungstarife beinhalten auch eine Mallorca-Police. Diese Klausel greift, wenn man im Ausland für einen Leihwagen eine KFZ-Versicherung abschließt und erweitert den Versicherungsschutz mindestens auf die in Deutschland geforderte Versicherungssumme. Diese liegt bei einem Unfall pro Person bei 2.500.000 Euro bzw. bei 500.000 Euro für Sachschäden.

Alternativ kann man auch seine aktuelle Versicherungsgesellschaft kontakieren und versuchen einen günstigeren Tarif für seine Autoversicherung zu bekommen. Gerade wenn man einen Wechsel zu einer anderen Versicherer in Betracht zieht, lassen diese mit sich reden.

Was sollte man bei der Kündigung der Autoversicherung beachten?

Die Frist für die Kündigung der Autoversicherung beträgt einen Monat, so dass eine Kündigung zum 30.11. am 31.12. wirksam wird. Somit gilt der neue Versicherungstarif ab dem 01.01., wenn er ordentlich Gekündigt wurde. Bei dem Kündigungsschreiben sollte in jedem Fall die Versicherungsnummer und das Kennzeichen enthalten sein. Alternativ werden auch viele Musterkündigungen für die KFZ-Versicherung angeboten. Um einen Kundigungsnachweis im Zweifelsfall zu haben, sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen.

Es ist übrigens weniger Ratsam die KFZ-Versicherung bereits nach einem Jahr wieder zu wechseln, da ihr Versicherer ihren Vertrag dann nach einem wesentlich teuerern Kurztarif abrechnen kann.

Bild: (c) Hermann Meinold / pixelio.de