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Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

In Zeiten von Energiewende, der Atomausstieg scheint in Deutschland jetzt wohl doch beschlossene Sache zu sein, kommt gerade der alternativen Energiegewinnung eine zunehmend große Bedeutung zu. Photovoltaikanlagen, auf den Dächern vieler Häuser bereits installiert, tragen maßgeblich dazu bei, dass auch die Sonnenenergie vermehrt Eingang in die Energiegewinnung findet. Im Gegensatz zu Solarthermieanlagen wird bei der Photovoltaiktechnik die aus der Sonne

Versicherung für Schönheitsoperationen

Die private Pflegeversicherung

Heutzutage kann man alle möglichen Dinge versichern lassen. So auch Komplikationen, die bei Schönheitsoperationen auftreten können. Da die gesetzlichen Krankenkassen nicht dazu verpflichtet sind, die kompletten Kosten für eventuelle Nachbehandlungen und Korrekturen zu übernehmen, muss man hier im Zweifelsfall selbst für den perfekten Versicherungsschutz sorgen. Je nach Schwere der Komplikationen können für die Nachbehandlungen mehrere Tausend Euro fällig werden. Einige

Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

In Zeiten von Energiewende, der Atomausstieg scheint in Deutschland jetzt wohl doch beschlossene Sache zu sein, kommt gerade der alternativen Energiegewinnung eine zunehmend große Bedeutung zu.
Photovoltaikanlagen, auf den Dächern vieler Häuser bereits installiert, tragen maßgeblich dazu bei, dass auch die Sonnenenergie vermehrt Eingang in die Energiegewinnung findet. Im Gegensatz zu Solarthermieanlagen wird bei der Photovoltaiktechnik die aus der Sonne gewonnene Energie nicht für den Eigenverbrauch der Haushalte eingesetzt, sondern ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Technik als solche, entspricht allerdings der Technik einer durch Solarzellen betriebenen Anlage. So speichern Silizium Zellen die Sonnenenergie und wandeln sie in Strom um. Die Photovoltaik Technik wurde und wird staatlich subventioniert, allerdings wurden die Fördersätze in jüngster Zeit heruntergefahren. Dennoch lohnt sich die Installation von Photovoltaikanlagen nach wie vor, wenn vielleicht auch der finanzielle Anreiz nicht mehr im bisherigen Maße gegeben ist, in ökologischer Hinsicht lohnt sich Photovoltaik allemal!

Um eine Anlage die mit hochwertigen Solarzellen bestückt ist entsprechend zu versichern, sollte auf jeden Fall eine Photovoltaik Versicherung abgeschlossen werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Versicherungen mit denen Photovoltaikanlagen abgesichert werden können. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung welche die Photovoltaikanlage selbst versichern lässt und dann ist es auch sinnvoll eine Photovoltaik Betreiberhaftpflicht Versicherung abzuschließen.

Die Photovoltaik Versicherung als solche, deckt alle Schäden ab die an der Anlage selbst auftreten können. So ist beispielsweise zumeist eine Ertragsausfallversicherung bei einer guten Photovoltaikversicherung beinhaltet. Dies meint, dass für jede Ausfallstunde die durch eine Bertriebsunterbrechung der Anlage entsteht, ein Stundensatz erstattet wird. Die Höhe des Stundensatzes ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung geregelt.

Folgende Gefahren können durch eine Photovoltaikversicherung in abgesichert werden:

  • Diebstahl
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung,
  • Überspannung, Kurzschluß,
  • Feuer, Blitzschlag, Implosion oder Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
  • Sabotage, Vandalismus,
  • höhere Gewalt (z.B. elementare Naturkräfte)
  • Innere Unruhe
  • Sturm und Hagel
  • Schneedruck, Frost
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
  • Marderbiß

Im Gegensatz zu den zuvor aufgeführten Gefahren gibt es allerdings auch noch Schäden die durch die Photovoltaikanlage an fremden Personen und Sachen verursacht werden können. Diese Schäden können mit einer Photovoltaik Betreiberhaftpflicht Versicherung abgesichert werden. So kann beispielsweise ein Modul das bei schwerem Sturm aus seiner Dachverankerung gerissen wurde, schwere Schäden verursachen! Deshalb empfiehlt es sich im jedem Fall beide Photovoltaik Versicherungen bereits während der Installation einer Photovoltaikanlage abzuschließen. Somit sind dann sofort die Schäden an der Anlage selbst versichert und wenn durch die Anlage anderen einen Schaden zugefügt wird, ist auch hier für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt!

Versicherung für Schönheitsoperationen

Die private Pflegeversicherung

Heutzutage kann man alle möglichen Dinge versichern lassen. So auch Komplikationen, die bei Schönheitsoperationen auftreten können. Da die gesetzlichen Krankenkassen nicht dazu verpflichtet sind, die kompletten Kosten für eventuelle Nachbehandlungen und Korrekturen zu übernehmen, muss man hier im Zweifelsfall selbst für den perfekten Versicherungsschutz sorgen. Je nach Schwere der Komplikationen können für die Nachbehandlungen mehrere Tausend Euro fällig werden.

Einige Versicherungen haben diese Marktlücke entdeckt und bieten eine entsprechende Versicherung an. Diese soll das finanzielle Risiko bei einer Schönheitsoperation mindern. Bei den meisten dieser Versicherungen übernimmt der Versicherer die Kosten für Nachbehandlungen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro. Doch nicht alle Komplikationen, die durch die Schönheitsoperation entstanden sind, werden von dieser Versicherung abgedeckt. Unschöne und wuchernde Narben, Nervenschäden oder gar Asymmetrien sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitunter kann sich hier die Frage aufdrängen, wofür man dann die Versicherung benötigt, da diese Komplikationen zu den häufigsten Schäden zählen.

Die Versicherungsunternehmen kontern hingegen, dass die Versicherung nicht für Schönheitskorrekturen zu nutzen ist. Hierfür müsste der Beitrag, welcher sich auf zwischen 80 und 120 Euro beläuft, deutlich höher ausfallen. Zudem könnte dies für Ärzte bedeuten, dass diese eher Fehler machen könnten, da die Versicherungen Schäden wieder ausgleichen würden.

Plant man bspw. eine Brustvergrößerung in Nürnberg oder eine Fettabsaugung in Hamburg, muss man also für sich selbst entscheiden, ob man vor einer Schönheitsoperation eine solche Versicherung abschließen möchte oder nicht. Empfehlenswert ist diese nur, wenn man wirklich mit schwerwiegenden Komplikationen rechnen muss. Schönheitskorrekturen werden nicht durch die Versicherung abgedeckt. Hier müsste der Patient entweder eine Regelung mit dem Arzt treffen oder selbst noch einmal die Geldbörse öffnen, um die Korrekturen aus eigener Tasche zu bestreiten. Hilfreich ist es, ein Vorgespräch mit der eigenen gesetzlichen Krankenkasse zu führen, um abzuklären, welche Leistungen im Falle eines Falles bezahlt werden und welche nicht. Kennt man dann die Lücken, die sich auftun, kann man entscheiden, ob eine zusätzliche Versicherung lohnenswert ist oder nicht.

Abgesichert in den Urlaub

Sonne, Strand und Meer, der Urlaub ist für die meisten Menschen das Highlight des Jahres. Gerade deshalb und vor allem, weil manche Ereignisse im Leben nicht planbar sind, ist die Reiserücktrittsversicherung so wichtig.

Versichern Sie sich gegen unvorhersehbare Ereignisse
Man wünscht es keinem, aber oft passiert gerade kurz vor dem lang ersehnten Urlaub etwas, aufgrund dessen die Reise nicht angetreten werden kann. Trennungen, Todesfälle oder Krankheit sind die häufigsten Gründe, warum Reisen kurzfristig abgesagt werden müssen. Wer das Luxushotel dann gebucht hat, ohne sich gegen Rücktritt zu versichern, auf den kommen nicht selten Stornogebühren zu, die sogar bis zur Höhe des gesamten Reisepreises betragen können. Für solche Fälle gibt es die Reiserücktrittsversicherung, welche die Stornierungsgebühren bei einer kurzfristigen Absage abwendet. Sollte es zu einer kurzfristigen Stornierung kommen, werden die Gebühren folglich durch die Versicherung getragen. Doch die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht in jedem Fall, denn bei einem bereits bestehenden Gebrechen zahlt die Versicherung auch nicht. Sie tritt nur in Kraft bei Tod, einer schweren Verletzung durch einen Unfall, Unverträglichkeit bei einer Impfung und so weiter. Die Reiseveranstalter in Deutschland sind verpflichtet, bei einer Buchung auf die Möglichkeit dieser Versicherung explizit hinzuweisen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu sogar zu Schadenersatzansprüchen führen.

Achtung Stolperfallen!
Der Preis dieser Versicherung hängt vom Preis der Reise ab und variiert daher. Natürlich spielen auch der Selbstbehalt sowie der Umfang der Versicherung und der Anbieter eine Rolle beim tatsächlichen Versicherungspreis. Die Versicherung sollte spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden. Zudem sollte man sich genauestens über den enthaltenen Umfang informieren, um nachher keine böse Überraschung zu erleben. Auch der Selbstbehalt sollte genauestens abgeklärt werden, denn dieser kann sogar bis zu 25 Prozent vom eigentlichen Reisepreis betragen. Wichtig ist außerdem, Reiserücktrittsversicherungen vorher genau zu vergleichen, um das beste Angebot herauszufiltern. Wer beim Reiseveranstalter einfach eine Versicherung abschließt, tut dies meist nicht unbedingt zu seinem Vorteil. Außerdem gibt es Versicherungspakete, in denen die Reiserücktrittsversicherung bereits enthalten ist. Um nicht doppelt zu buchen, muss auch das im Vorhinein geklärt werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine sehr sinnvolle Versicherung, da immer ungeplante Ereignisse eintreten können. Es ist jedoch wichtig, sich vorher ausreichend zu informieren und nicht einfach irgendeine Versicherung abzuschließen.

Kostengünstige Familienkrankenversicherung

Eine Familienkrankenversicherung gehört zu den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie garantiert vollen Versicherungsumfang im Krankheitsfall und ist zudem kostengünstig. Versichert werden Ehepartner, wie auch eingetragene Partnerschaften und die zum Paar gehörigen Kinder.

Die Familienkrankenversicherung hilft Kosten zu sparen
Die Krankenversicherung für die Familie, ist für die einzelnen Familienmitglieder beitragsfrei. Die Bedingung ist, dass die mitversicherten Familienmitglieder nicht einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall können sie zwar für gewöhnlich in der Versicherung bleiben, werden aber nicht mehr beitragsfrei geführt. Das gilt auch für Schüler und Studenten, die nur vorübergehend einer Tätigkeit nachgehen. Von Bedeutung ist das auch für Hausfrauen, die nur geringfügig nebenbei arbeiten. Sie sollten sich gründlich überlegen, wenn sich die Wochenarbeitszeit erhöht – sie könnten dann den Anspruch auf ihre beitragsfreie Familienkrankenversicherung verlieren und im Ergebnis finanziell schlechter gestellt sein. In diesem Fall ist der Versicherer der richtige Ansprechpartner.

Vor Abschluss den Leistungskatalog prüfen
Der Leistungskatalog ist eine wichtige Unterstützung bei der Entscheidung für eine Familienkrankenversicherung. Es kann sich auch durchaus empfehlen, die Leistungskataloge mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Familienmitglieder chronisch krank sind und bestimmte Medikamente benötigen. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Krankenversicherung direkt anzusprechen und sich genau zu erkundigen. Die Zusicherung kann auch schriftlich erfolgen. Familien mit besonders anfälligen Kindern möchten vielleicht regelmäßig an einer Kur teilnehmen. Auch hier empfiehlt es sich, vor dem Wechsel nachzufragen, wie man allgemein beim Versicherer mit Kuranträgen umgeht.

Familienkrankenversicherung mit größeren Kindern
Auch Kinder über 18 können noch über die Familienkrankenversicherung versichert werden. Theoretisch ist sogar eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Dazu müssen die jungen Erwachsenen entweder noch Schüler sein oder studieren. Bei einem freiwilligen sozialen Jahr und einigen anderen Ausnahmen, kann die beitragsfreie Versicherung auch noch länger gewährt werden. Bei Arbeitslosigkeit endet die Möglichkeit auf eine beitragsfreie Familienkrankenversicherung allerdings zum Ende des 23. Lebensjahres.

Sonderbedingungen für die Familienkrankenversicherung
Kinder mit Handicap genießen besonderen Schutz. Dabei zielt die Versicherung auch darauf ab, dass die Kinder möglicherweise nicht in der Lage sein werden, ihren eigenen Unterhalt zu verdienen. Die beitragsfreie Familienkrankenversicherung orientiert sich dann nicht an einem Höchstalter. Sind die Eltern jedoch nicht miteinander verheiratet oder ist das Kind über den Elternteil versichert, der das geringere Einkommen hat, so sollte explizit die Situation mit dem Versicherer besprochen werden, bevor wichtige Entscheidungen gefällt werden. Bei solchen Sonderfällen empfiehlt es sich, sich einen konkreten Vorschlag ausarbeiten zu lassen oder um den Besuch eines Mitarbeiters zu bitten.

Die Kasko-Versicherung bei Autoteile-Diebstahl

In jüngster Zeit kommt es immer öfters vor, dass Diebe es nicht auf das ganze Auto, sondern nur auf einzelne Teile wie Navigationsgeräte oder Radios abgesehen haben. Nach dem Diebstahl einzelner Teile stellt sich dann die Frage, was dabei durch die Versicherung abgedeckt ist. Grundsätzlich ist der Diebstahl von Autoteilen ein Fall für die Teilkasko. Allerdings kann sich der Umfang des Versicherungsschutzes je nach gewähltem Tarif zum Teil deutlich unterscheiden. Dies gilt sowohl für die Tarife verschiedener Versicherungen wie auch innerhalb derselben Gesellschaft. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung die jeweiligen Vertragsbedingungen immer sehr genau ansehen.

Vom Grundsatz her übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für solche Autoteile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Zudem müssen die Teile auf der “Liste der mitversicherten Teile” zur Teilkaskoversicherung aufgeführt sein. Versichert sind in der Regel fest eingebaute Navigationsgeräte, CD-Wechsler, Lautsprecher oder Leichtmetallräder. Bei den meisten Versicherungen gelten für Autoteile bestimmte finanzielle Obergrenzen. Ein gängiger Betrag hierfür sind 2500 Euro. Schäden werden dann nur bis zu diesem Höchstbetrag erstattet. Die Teilkaskoversicherung hat beim Diebstahl von Autoteilen zumeist noch einen weiteren Haken. So wird in der Regel nur der Zeitwert der entwendeten Gegenstände erstattet.

Bei Teilen, die schon ein oder zwei Jahre alt sind, ist dies oftmals nur die Hälfte. Bestimmte Autoteile wie Dachkoffer oder Tuningkits sind nur gegen einen separaten Aufpreis zu versichern. Wer diesen nicht bezahlt, erhält bei einem Diebstahl keine Kosten erstattet. Wer nachträglich Teile in seinem Fahrzeug einbaut, muss dies unbedingt der Versicherung melden. Diese werden dann der bereits vorhandenen Teileliste hinzugefügt. Sollte sich der Versicherungsbeitrag durch den späteren Einbau der Teile erhöhen, so erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Mitteilung.

Sich im Fahrzeug befindliche lose Gegenstände sind durch die Teilkasko generell nicht mitversichert. Dies gilt beispielsweise für Gepäck, Handys oder transportable Navigationsgeräte. Diese Gegenstände lassen sich eventuell über eine separate Gepäckversicherung absichern. Teilweise bieten die Gesellschaften auch die Möglichkeit, sich im Auto befindliche Gegenstände über die Hausratversicherung zu versichern. Ausnahmen gelten in der Regel für Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben sind wie Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten oder serienmäßig vorhandenes Werkzeug. Diese Sachen sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Voraussetzung für die Übernahme eines Schadens ist, dass der Fahrer sein Fahrzeug bei Verlassen entsprechend abschließt. Geschieht dies nicht, lehnt die Versicherung eine Erstattung des Schadens zumeist ab. Allerdings hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil jüngst festgelegt, dass die Versicherung bei Nichtabschließen des Fahrzeugs die Erstattung nicht generell ablehnen darf. Nach Auffassung des Gerichts ist dabei entscheidend, wo sich das Fahrzeug befindet. So können Fahrzeughalter in einer ländlichen Gegend, das Fahrzeug auch kurzfristig verlassen ohne dieses abzuschließen, ohne dass sie dadurch den Versicherungsschutz verlieren.

Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung (Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Mit dem Abschluss einer Kfz-Versicherung bindet sich der Versicherungsnehmer vertraglich für ein Jahr an die Versicherungsgesellschaft. Während der Vertragslaufzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Kündigung. Erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit kann gekündigt werden. Aber Ausnahmen bestätigen auch hierbei die Regel.

Bei Prämienerhöhung steht dem Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht zu

So kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht bei einer Autoversicherung Gebrauch machen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Der Versicherungsnehmer kann in dem Fall sofort nach Erhalt der Mitteilung das Recht der Sonderkündigung in Anspruch nehmen, die direkt nach Erhalt der Mitteilung oder ab dem Inkrafttreten der Prämienerhöhung wirksam wird. Ebenso ist bei einer Leistungsminderung ohne einhergehende Prämiensenkung eine Sonderkündigung gesetzlich zulässig. Eine Sonderkündigung ist wiederum nicht möglich, wenn der Versicherer mit der Prämienanhebung gleichzeitig auch den Leistungsumfang erhöht, da kein Schaden für den Versicherungsnehmer entsteht.

Auch der Versicherer kann das Sonderkündigungsrecht nutzen

Aber nicht nur der Versicherungsnehmer kann in bestimmten Fällen ohne Frist während der Laufzeit den Vertrag kündigen. Im Schadensfall beispielsweise haben beide Parteien das Recht den Vertrag zu beenden. Hält sich jedoch der Versicherungsnehmer nicht an die Obliegenheiten oder verletzt sie, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, aber gesetzlich bedingt nicht verklagen. Ist einmal vom Sonderkündigungsrecht – unabhängig ob seitens des Versicherers oder des Versicherungsnehmers – Gebrauch gemacht, ist das Fahrzeug nicht mehr versichert. Allerdings besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Kfz-Versicherung. Besteht diese nicht, ist das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Deshalb ist es ratsam, bereits während des Kündigungsverfahrens nach einem neuen Versicherer zu schauen. Das meiste hier erläuterte gilt übrigens auch bei Yachtversicherungen, nur ist diese nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Risikolebensversicherung – Absicherung für die Zukunft!

Wenn man auf der Suche nach einer absolut bodenständigen Lebensversicherung ist, dann sind Risikolebensversicherungen die beste Wahl. Risikolebensversicherungen sind auch die günstigste Art der Lebensversicherung, wenn man sie mit dauerhaften und lebenslangen Lebensversicherungen vergleicht.

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Finanzielle Absicherung der Familie durch eine Risikolebensversicherung (Bild: © Valua Vitaly / fotolia.com)

Risikolebensversicherungen gelten als die ursprünglichste Form der Lebensversicherung und werden als reiner Versicherungsschutz angesehen, weil sie keinen Geldwert aufbaut. Dies bedeutet, dass man am Ende der Laufzeit kein Geld zurück erhält und Kapital angespart hat. Dennoch stellen Risikolebensversicherungen eine sehr gute Möglichkeit dar, die Familie finanziell abzusichern und eine Risikoabdeckung zu erhalten. Gewöhnlich entscheidet man sich für diese Form der Lebensversicherung, wenn man für einen bestimmten Zeitraum Versicherungsschutz benötigt, wie beispielsweise zur Absicherung der eigenen Kinder und die Kreditaufnahme beim Hausbau. Es gibt durchaus Situationen, in denen Risikolebensversicherungen die bessere Wahl gegenüber einer gewöhnlichen Lebensversicherung darstellen – bei Letzteren sind die Prämien nämlich viel höher im Vergleich zur Risikolebensversicherung. Daher sind Risikolebensversicherungen für Menschen geeignet, die Kleinkinder haben und beträchtlich verschuldet sind, oder für junge Paare, die wenig verdienen, aber unbedingt einen Versicherungsschutz benötigen. In diesen Fällen ist es meist sehr schwierig, die Prämie einer Lebensversicherung zu zahlen. Doch zum Glück gibt es für solche Fälle ja Risikolebensversicherungen, mit geringen Jahresbeiträgen.

Die Prämie von Risikolebensversicherungen ist viel niedriger und erschwinglicher im Vergleich zu einer herkömmlichen Lebensversicherung, und während der gesamten Laufzeit verleiht sie dem Versicherungsnehmer eine Absicherung. Falls der Todesfall tatsächlich während der Laufzeit eintritt, wird die Versicherungssumme selbstverständlich sofort an die Begünstigten ausgezahlt. Der größte Vorteil ist die Tatsache, dass Risikolebensversicherungen eine ziemlich hohe Deckung mit relativ niedrigen Beiträgen bieten können.

Es gibt viele Versicherungsunternehmen, die diese Lebensversicherung in ihrem Portfolio haben. Es ist ratsam, eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die im Todesfall sofort ohne viel Bürokratie an die Angehörigen auszahlen. Man sollte von diesen Unternehmen Angebote anfordern, so dass man vergleichen und in Ruhe eine Entscheidung treffen kann. Falls beispielsweise eine Person unheilbar erkrankt ist es meist unmöglich eine Versicherung abzuschließen, da eine Gesundheitsprüfung stattfindet.  Alles in allem sind Risikolebensversicherungen die beste Möglichkeit, Versicherungsschutz zu niedrigen Prämien zu bekommen und die Zukunft besser planen und absichern zu können.

Rabattmöglichkeiten für die Autoversicherung!

Jedes Auto benötigt eine KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Rabattmöglichkeiten für die KFZ-Versicherung! (Bild: © Hermann Meinold / pixelio.de)

Die Wechselsaison für die KFZ-Versicherung ist aktuell in vollem Gange. Die Zeitschrift “Finanztest” hat ermittelt, dass Einsparungsmöglichkeiten von über 900 Euro möglich sind! Einige Versicherungsgesellschaften bieten Sonderrabatte unter bestimmten Bedingungen an, durch die Sie die Beiträge für ihre Autoversicherung weiter senken können. Hier sind einige individuellen Einsparungsmöglichkeiten bzw. Rabattmöglichkeiten aufgeführt, die zu einer Beitragsreduzierung führen können:

  1. Kfz-Versicherungstarife mit Werkstattbindung: Wenn man eine Autoversicherung mit Werkstattbindung wählt, so ist man bei einem Schaden dazu verpflichtet, dass die Reperatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt durchgeführt wird, die vom Versicherer festgelegt wird. Als Gegenleistung senkt die Versicherungstarif die Versicherungsprämie für die Autoversicherung.
  2. Kein Versicherungswechsel in den vergangenen 2 Jahren: Die Versicherungsgesellschaft kann einen Rabatt gewähren, wenn man seine Autoversicherung in den vergangenen zwei Jahren nicht gewechselt hat.
  3. Besitzer einer Bahncard: Wer eine Bahncard besitzt bekommt die Kfz-Versicherungstarife von einigen Gesellschaften reduziert. Das selbe gilt für Besitzer einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr.
  4. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr: Für Mitglied der freiwilligen Feuerwehr reduzieren einige Versicherungsgesellschaften die zu zahlenden Beiträge für die Autoversicherung.
  5. Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr: Wer eine Jahreskarte für den öffentlichen personen Nahverkehr hat, der bekommt bei einigen Versicherern einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung.
  6. Mitgliedschaft in einem Automobilclub: Auch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann dazu führen, dass ihnen ein Rabatt auf ihre Autoversicherung gewährt wird. Wer also Mitglied beim ADAC, AvD oder AcV etc. ist, der sollte dies an entsprechender Stelle angeben.
  7. Immobilienbesitzer, die ihre Wohngebäudeversicherung bei der gleichen KFZ-Versicherung abschließen, erhalten einen Rabatt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesen Rabatt auf die KFZ-Versicherung auch in Verbingung mit anderen Versicherungen an.
  8. Wenn alle Personen, die das Fahrzeug fahren, über 23 Jahre alt sind, dann gewähren einge Versicherungen einen Preisnachlass, da sie davon ausgehen, dass keine Fahranfänger das Auto nutzen.
  9. Für Fahrzeuge die in der Nacht in einer abgeschlossenen Garage stehen, gibt es einen Rabatt auf die Autoversicherung.
  10. Für die Versicherung eines Zweitwagens bieten die Versicherungsgesellschaften in der Regel einen günstigeren Versicherungstarif an. Einigen Gesellschaften ist es dabei auch egal, wo das Erstfahrzeug versichert ist.

Die private Pflegeversicherung

Eine aktuelle Umfrage des “Focus” ergab, dass fast zwei Drittel der Deutschen nicht glauben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung sie im Alter ausreichend absichert. 29 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichend versorgt sind. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es auch die private Pflegeversicherung. Die private Pflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung und ist insbesondere für Freiberufler und Selbstständige empfehlenswert.

Was leistet sie die private Pflegeversicherung und für wen ist sie interessant?

Die private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung tritt im Falle eines Pflegefalls ein. Hier steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Die Unterbringung in einem Pflegeheim sowie der tägliche Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes sind kostspielig, sodass der Eintritt einer privaten Pflegeversicherung eine erhebliche Erleichterung verschafft. Die Bedürftigkeit einer Person wird in drei Stufen unterteilt. Diese geben vor, welche Leistungen die pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen darf. Um die Stufe festzulegen, ist bei gesetzlich Versicherten eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst notwendig. Bei einer privaten Pflegeversicherung wird die Untersuchung von einer privaten Stelle übernommen.

Die private Pflegeversicherung kommt im Regelfall für jeden Menschen infrage. Gerade Menschen, die über keine enge Familienanbindung verfügen, sollten sich über eine private Absicherung erkundigen, da hier eine familiäre Hilfe meist nicht möglich ist. Durch eine private Pflegeversicherung werden die Kosten ausgeglichen, die die gesetzliche Versicherung nicht trägt. Diese übernimmt die Kosten im Pflegefall nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, der meist höchstens die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten beträgt.

Wie findet man die optimale Pflegeversicherung?

Welche private Pflegeversicherung für den Einzelnen infrage kommt, hängt von den Wünschen des Versicherten ab. Ein frühzeitiger Abschluss bietet den Vorteil, dass die Versicherungssumme höher bemessen wird und die monatlichen Kosten geringer ausfallen. In den günstigsten Tarifen sind weniger Kostenpunkte abgedeckt, als in höheren Tarifen. Ein Vergleich der Anbieter im Internet oder bei einem Versicherungsmakler ist in jedem Fall zu empfehlen, damit das passende Paket für den Einzelfall herausgearbeitet werden kann.

Aktuell erarbeitet der Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein neues, kapitalgedecktes Pflegeversicherungsmodell, dass die Eigenverantwortung der einzelnen Bürger mehr in den Mittelpunkt rückt.

Die private Unfallversicherung – Informationen & Tipps

Die private Unfallversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherten im Fall eines Unfalls unterstützt und finanziell entschädigt. Dies ist gerade nach Unfällen, die eine langwierige Rehabilitation oder Langzeitfolgen verursachen, eine große Erleichterung.

Welche Leistungen sind in der Unfallversicherung enthalten?

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Eine Unfallversicherung kann auch die gesamte Familie schützen (Bild: © Valua Vitaly / fotolia.com)

Die angebotenen privaten Unfallversicherungen unterscheiden sich in ihrem Umfang in der Regel kaum voneinander. In den meisten Versicherungen sind Umbauten am Haus, der Wohnung oder dem Auto nach einem Unfall enthalten. Der Eintrittsfall der Versicherung entsteht, wenn ein Unfall körperliche oder geistige Folgen für den Verunfallten hervorruft. Je nach abgeschlossener Versicherung wird eine festgelegte Summe ausgezahlt. Die Summe unterliegt keiner Verwendungspflicht, daher kann der Verunfallte sowie dessen Familie über die Verwendung selbst entscheiden. Bei der privaten Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, nicht nur eine Einzelperson, sondern die gesamte Familie zu versichern. Dies ist ein enormer Vorteil, gerade, wenn ein Verkehrsunfall zum Eintritt der Versicherung führt.

Worauf sollte man bei einer Unfallversicherung achten?

Vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten sich Interessierte genau über die diversen Angebote informieren und überprüfen, in welchen Fällen die jeweilige Versicherung nicht eintritt. Einige Versicherungen setzen nach einem Unfall voraus, dass die verunfallte Person mindestens sechs Monate nicht erwerbsfähig sein darf. Andere Versicherungen schließen bestimmte Arten von Unfällen laut ihren Vertragsbedingungen aus. So besteht oftmals ein Ausschluss von Stürzen aus bestimmten Höhen. Diese Versicherung scheidet für einen Dachdecker beispielsweise aus. Wichtig ist zudem zu beachten, dass auch geistige Behinderungen im Versicherungsumfang enthalten sind. Wird das Gehirn durch einen Atemstillstand nach einem Unfall geschädigt, kann dies zu geistigen Ausfällen führen, die den Verunfallten in seinem Alltag einschränken. Daher sollten auch diese Verletzungen mit eingeschlossen werden.